Q&A
Warum braucht es eine Verwaltungsbremse?
Seit Jahren wachsen die Personalausgaben der Bundesverwaltung ungebremst. Die Verwaltungsbremse korrigiert diese Entwicklung. Sie sorgt dafür, dass die Personalausgaben der zentralen Bundesverwaltung künftig nur noch im Gleichschritt mit den Löhnen der Bevölkerung wachsen können.
Wie genau funktioniert die Verwaltungsbremse?
Die Verwaltungsbremse koppelt die Personalausgaben der Bundesverwaltung an die Lohnentwicklung der Bevölkerung. Das bedeutet: Die Personalausgaben der Bundesverwaltung dürfen künftig prozentual nicht stärker ansteigen als der Schweizer Medianlohn. Damit könnte der Bund etwa die Löhne der Bundesverwaltung nur noch parallel zum Medianlohn wachsen lassen und zugleich das ungebremste Stellenwachstum aufhalten.
Ebenso könnte er die übermässigen Verwaltungslöhne (ca. 12 % mehr als in der Privatwirtschaft) auf Bundesebene von einer jährlichen Lohnerhöhung gemäss Medianlohnwachstum ausnehmen und die frei werdenden Mittel innerhalb der Vorgaben der Verwaltungsbremse für Stellenwachstum einsetzen. Wie der Bund seine finanziellen Ressourcen verwendet, bleibt ihm jedoch freigestellt. Klar ist: Dem ungebremsten Verwaltungswachstum setzt die Verwaltungsbremse wirksame Grenzen.
Ist der Medianlohn ein fairer Massstab?
Ja. Der Schweizer Medianlohn ist der Lohn, der genau in der Mitte der Lohnverteilung liegt. Das bedeutet, dass 50 % der Personen in der Schweiz weniger und 50 % mehr verdienen als dieser Wert. Seine Entwicklung bildet die Lohnentwicklung der Bevölkerung als nachvollziehbaren und stabilen Bezugspunkt ab. Damit orientiert sich das Wachstum der Verwaltung an der Realität der Bevölkerung.
Ist die Verwaltungsbremse mit der Schuldenbremse vergleichbar?
Ja. Die Verwaltungsbremse funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie die Schuldenbremse: klare Regeln im Normalfall und Ausnahmen in aussergewöhnlichen Situationen. Sie überträgt dieses Modell auf das Verwaltungswachstum und steuert dieses, ohne die Handlungsfähigkeit des Staates einzuschränken.
Bedeutet die Verwaltungsbremse einen Abbau von Stellen?
Nein. Die Verwaltungsbremse sieht keinen Stellenabbau vor. Sie begrenzt ausschliesslich das Wachstum der Personalausgaben. Da diese auch künftig weiter steigen können, wird keine bestehende Stelle gefährdet; zugleich werden dem Wachstum der Verwaltung klare finanzielle Grenzen gesetzt.
Wie wird verhindert, dass staatliche Aufgaben einfach ausgelagert werden?
Die Verwaltungsbremse berücksichtigt auch ausgelagerte Aufgaben. Ausgaben für externe Dienstleistungen, Berater oder beauftragte Organisationen werden den Personalausgaben angerechnet. Ein Ausweichen auf externe Lösungen, um die Verwaltungsbremse zu umgehen, ist somit nicht möglich.
Was passiert in Krisen wie Pandemien oder bei Sicherheitslagen?
In aussergewöhnlichen Situationen kann das Parlament analog zur Schuldenbremse mit einer absoluten Mehrheit Ausnahmen beschliessen. Dies gilt insbesondere bei schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit. Die Handlungsfähigkeit des Staates bleibt damit jederzeit gewährleistet. Die Verwaltungsbremse ist bewusst so ausgestaltet, dass sie auch in Krisen funktioniert.
Sind Investitionen in Forschung und Bildung weiterhin möglich?
Der ETH-Bereich und die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung gehören als einzige Bildungseinheiten zur dezentralen Bundesverwaltung und fallen damit grundsätzlich in den Geltungsbereich der Initiative. Gemäss Initiativtext sind sie jedoch ausdrücklich von der Verwaltungsbremse ausgenommen. Wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung und Forschung bleiben damit weiterhin möglich. So bleiben zentrale Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz gezielt geschützt.
Gefährdet die Initiative aktuelle staatliche Leistungen?
Nein. Die Verwaltungsbremse betrifft einzig das Wachstum der Personalausgaben für die zentrale und dezentrale Bundesverwaltung. Sie verpflichtet Politik und Verwaltung dazu, Prioritäten zu setzen. Neue staatliche Aufgaben bleiben möglich, sind jedoch innerhalb der vorgegebenen finanziellen und personellen Ressourcen zu organisieren oder andernorts zu kompensieren.
Was bringt die Verwaltungsbremse konkret?
Wenn die Personalausgaben weniger stark wachsen, entsteht zusätzlicher finanzieller Spielraum im Bundeshaushalt. Dieser kann für Investitionen, Schuldenabbau oder Entlastungen bei Steuern und Abgaben genutzt werden.
Führt die Verwaltungsbremse zu weniger Bürokratie?
Die Verwaltungsbremse setzt klare Grenzen für das Wachstum der Verwaltung. Wenn personelle Ressourcen nicht unbegrenzt ausgeweitet werden können, wird auch die Ausdehnung neuer Regulierungen gebremst. Das reduziert unnötige Bürokratie und schafft zugleich Anreize, bestehende Regelungen zu vereinfachen und effizienter auszugestalten.
Ab wann würde die Verwaltungsbremse gelten?
Die Verwaltungsbremse käme drei Jahre nach der Abstimmung erstmals zur Anwendung. So haben Politik und Verwaltung genügend Zeit, die Umsetzung vorzubereiten und den Budgetprozess auf die Verwaltungsbremse auszurichten.